Auf dem Gelände vom Gut Johannstorf stehen neben dem Hauptgebäude mit Schlossgraben auch noch mehrere zusätzliche Gebäude. Dabei ist der Zugang zum Hauptgebäude nur über eine Brücke möglich, welche mit Stacheldraht gesichert ist. Auch bei den anderen Gebäuden gestaltet sich der Zugang schwierig, da die einzige Öffnung mit Holz geschlossen wurde. Die Objekte sind also nicht öffentlich zugänglich.
Geschichte des Guts Johannstorf
Das schlossartige Gut wurde in den Jahren 1739-1743 von der Familie Buchwald auf einer kanalgebildeten Insel gebaut. Hinter dem Herrenhaus erstreckte sich damals ein Park. Vom Jahre 1782 an gehörte es der Familie Eckermann, welche wiederum 1945 enteignet wurde.
In DDR Zeiten wurde das Gut Johannstorf durch die Gemeinde genutzt.
Während im Obergeschoss Flüchtlinge einzogen, war im Untergeschoss zeitweise eine Konsum-Verkaufstelle, das Gemeindebüro, eine Bibliothek und ein Erntekindergarten untergebracht. Später nutzte das Volkskundemuseum Schönberg einige Räume als Depot.
Privatbesitz des Guts
1992 erfolgte ein Verkauf durch die Gemeinde Pötenitz für 331.000 DM an den Investor Kurt-Peter Gaedeke, der die Anlage weiterentwickeln wollte. Die erwartete Sanierung fand allerdings nicht statt und das Gebäude verfiel in den folgenden Jahren immer weiter. Der Käufer begründete dies mit Auseinandersetzungen zwischen ihm und benachbarten Grundstückseigentümern.
2008 dienten das Gut und das Hofgelände als Kulisse für die Dreharbeiten des Films „Das weiße Band – Eine deutsche Kindergeschichte“ vom Regisseur Michael Haneke.
Nach über zehn Jahren des Leerstands prüfte die Stadt Dassow die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrags, nachdem ein neuer Interessent ein Konzept für die Anlage vorgelegt hatte. Der Eigentümer verweigerte in einem Mediationsversuch allerdings den Rückkauf.
Im Mai 2011 reichte die Stadt Dassow schließlich beim Landgericht Schwerin Klage gegen den Eigentümer ein und machte dabei eine Vertragsklausel geltend, die für den Fall, dass der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen zu Investitionen von 1,3 Millionen Euro in den ersten fünf Jahren nicht nachkommen sollte, 30 Jahre lang eine Rückübertragung ermöglichte. Mit einem Urteil vom 22. Dezember 2011 gab das Gericht der Klage statt und entschied, dass der Eigentümer das Anwesen für 108.000 Euro an die Stadt Dassow zurückgeben muss. Der Beklagte legte gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Rostock ein. Wie vom Oberlandesgericht 2013 mitgeteilt, erfolgte ein Vergleich beider Parteien. Das Schloss bleibt im Besitz von Kurt-Peter Gaedeke. Dieser verpflichtete sich, bis zum Jahr 2018 sowohl am Schloss als auch an den Nebengebäuden umfangreiche Sanierungsarbeiten vorzunehmen. Bis 2020 hatte das Herrenhaus ein neues Dach erhalten, und die Fassade war weitgehend instand gesetzt. Ansonsten geschah nichts. Die Hofgebäude und das Torhaus verfielen weiter.